Zeugnisverweigerungsrecht: Sozialarbeiter – Was du wissen musst!
Hey Leute! Als Sozialarbeiterin arbeitet man ja oft mit ziemlich sensiblen Daten und Informationen. Man sieht viel, hört viel – und manchmal wünscht man sich, man könnte einfach mal die Klappe halten, oder? Genau darum geht’s heute: Das Zeugnisverweigerungsrecht für uns Sozialarbeiterinnen. Ich selbst bin da mal ziemlich auf die Nase gefallen, also lass mich euch meine Geschichte erzählen und ein paar Tipps geben.
Meine eigene Zeugnis-Katastrophe
Vor ein paar Jahren hatte ich einen Fall, einen Jugendlichen, nennen wir ihn Max. Max hatte echt einen schweren Stand: familiäre Probleme, Schulschwierigkeiten, der ganze Kram. Ich habe mit ihm monatelang gearbeitet, Vertrauen aufgebaut, und ihm wirklich geholfen. Dann kam die Anfrage von seinem alten Lehrer nach einem Zeugnis. Kein Problem, dachte ich mir. Bis ich die Fragen gelesen habe. Es ging um super private Dinge, seine familiären Probleme, Dinge, die Max mir im absoluten Vertrauen anvertraut hatte. Ich fühlte mich total schlecht, total hin- und hergerissen. Mein Bauchgefühl schrie "Nein!"
Ich hab dann einfach drauflosgeschrieben, ein totales Standardzeugnis ohne Details – aber irgendwie fühlte ich mich dabei trotzdem falsch. Das war mega unbefriedigend. Später fand ich raus, dass ich da echt mehr Rechte hatte. Ärgerlich, oder?
Das Wichtigste zum Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist im Grunde ein Schutz für Klient*innen. Es schützt ihre Privatsphäre und das Vertrauensverhältnis zwischen dir und ihnen. Du bist verpflichtet, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu (z.B. Kindeswohlgefährdung).
Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass du niemals ein Zeugnis ausstellen musst. Du kannst aber den Inhalt stark beschränken und dich auf objektive Beobachtungen beschränken. Persönliche Einschätzungen und Details zum Privatleben deiner Klient*innen solltest du da unbedingt vermeiden.
Was du tun kannst:
- Lies dir die Anfrage genau durch: Welche Informationen werden verlangt? Sind sie wirklich notwendig? Kannst du die Anfrage ablehnen oder den Umfang begrenzen?
- Sprich mit deinem Arbeitgeber/deiner Supervisorin: Die können dir bei der Beurteilung der Situation helfen.
- Informiere dich über deine Rechte: Es gibt dazu hilfreiche Broschüren und Webseiten von Fachverbänden. Google einfach mal nach "Zeugnisverweigerungsrecht Sozialarbeit".
- Dokumentiere alles: Das schützt dich im Zweifelsfall.
Konkrete Formulierungen für das Zeugnis: Anstatt von "Max hat massive Probleme mit seinem Vater", könntest du z.B. schreiben: "Max benötigt Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen im familiären Umfeld." Oder statt "Er ist faul und unmotiviert", könntest du formulieren: "Die Mitarbeit von Max im Projekt X war verbesserungswürdig." Seid kreativ, aber bleibt professionell!
Fazit: Schutz der Privatsphäre ist wichtig!
Mein Fall mit Max hat mir gezeigt, wie wichtig das Zeugnisverweigerungsrecht ist. Es schützt nicht nur die Klientinnen, sondern auch uns Sozialarbeiterinnen. Also lasst euch nicht unter Druck setzen und steht zu euren Rechten! Informiert euch gut, und scheut euch nicht, im Zweifel professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ihr seid nicht alleine!